Präventions-konzept
Kinderschutz im Verein

Der Vereinsvorstand hat die Entscheidung getroffen, sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Verein einzusetzen. Die konkreten Maßnahmen werden in diesem Kinderschutzkonzept festgehalten.

Umkleidesituation

Während des Umziehens sind die Mitglieder des Trainerteams nicht anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordert dies.


Mitfahr-gelegenheiten

möglichst so organisieren, dass Trainer und Trainerinnen nicht mit einzelnen Kindern und Jugendlichen alleine unterwegs sind.


Strafregister-auszug

In Anlehnung an den internationalen Standard, erfolgt die Bestätigung der Unbescholtenheit mittels einer Strafregisterbescheinigung. Das Trainer- und das Betreuer-Team müssen diesen Strafregisterauszug vorlegen.


Benennung eines Ansprechpartners


innerhalb des Vereins (aber außerhalb des Vorstandes) als Anlaufstelle, bei den Vorfällen gemeldet und Hilfe gesucht werden können.


Vier-Augen-Prinzip


Die Betreuung soll durch mindestens zwei erwachsene Aufsichtspersonen erfolgen. Dies dient einerseits zum Schutz der uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen, andererseits aber auch dem Schutz der eingesetzten Trainer und Trainerinnen.


Verhaltenskodex

Jedes Mitglied des Trainerteams unterzeichnet den Verhaltenskodes des Vereins und verpflichtet sich auf die Verhaltensregeln der Trainer und Betreuer. Diese definiert den Umgang und das Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen.


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